Zuschuss der Krankenkasse
Liste der möglichen Ansprechpartner:
– Pflegeversicherung (siehe „Zuschuss der Pflegeversicherung“)
– Private Krankenversicherung
– Hauptfürsorgestelle oder Integrationsamt
– Agentur für Arbeit oder Sozialamt
– Berufsgenossenschaft
– Haftpflichtversicherung
– Wohnberatungsstellen
– KfW Förderbank
Anträge auf einen Zuschuss sollten natürlich immer vor dem Einbau eines Treppenlifts gestellt werden. Nach Möglichkeit sollten Sie dafür Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter einholen. Außerdem sollte immer ein ärztliches Attest vorliegen: Unter anderem kann dadurch ein Teil der Anschaffungskosten steuerlich erstattet werden.
Im Normalfall beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht an der Finanzierung, da Treppenlifte nicht als Hilfsmittel anerkannt werden. Bei den privaten Krankenversicherungen ist eine eventuelle Beteiligung von den Vereinbarungen abhängig, die Sie mit Ihrer Krankenkasse getroffen haben.
Treppenlift Zuschuss und Finanzierung
Grundsätzlich können Sie sich für Zuschüsse an die Pflegeversicherung oder die Hauptfürsorgestelle bzw. das Integrationsamt, notfalls auch an die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt werden. Falls eine Verletzung bei einem Arbeitsunfall dazu geführt hat, dass Sie auf einen Treppenlift angewiesen sind, könnte auch Ihre Berufsgenossenschaft ein zuständiger Ansprechpartner sein. Bei einem fremdverschuldeten Unfall ist dagegen die gegnerische Haftpflichtversicherung zuständig. In Einzelfällen ist es auch möglich, einen Zuschuss von der Rentenversicherung zu erhalten. Ob Sie zur Miete oder in einem eigenen Haus bzw. einer eigenen Wohnung leben, hat übrigens keinen Einfluss darauf, ob Sie antragsberechtigt sind.
Wenn es in Ihrer Nähe eine Wohnberatungsstelle gibt, kann Ihnen dort ebenfalls geholfen werden. Hier berät man Sie zum Beispiel, wenn Sie zur Anschaffung eines Treppenlifts einen Kredit beantragen möchten. Außerdem bietet die Förderbank der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) seit 2010 Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Häusern und Wohnungen an. Dies beinhaltet auch die Installation von Treppenliften. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie selbst mindestens 6.000 € investieren, und es werden höchstens 5% der Kosten ― oder bis zu 2.500 € ― erstattet.