Treppenlift günstig

Zuschuss der Pflegeversicherung

  • Mindestens Pflegestufe 1 erforderlich
  • Zuschüsse von bis zu 2.557 €
  • Mindestens 10% der Kosten müssen selbst übernommen werden

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht für die Finanzierung eines Treppenlifts zuständig sind: Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sind lediglich solche, die der Patient direkt am Körper oder zumindest ständig bei sich trägt. Da es jedoch Umstände gibt, unter denen auf die Anschaffung eines Treppenlifts nicht verzichtet werden kann, ist es möglich, einen Zuschuss bei der Pflegeversicherung zu beantragen.

Treppenlift Zuschuss und Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Beim Vorliegen einer Pflegestufe (1, 2 oder 3) kann der Staat einen Zuschuss von bis zu 2.557 € gewähren. In § 40 („Pflegehilfsmittel und technische Hilfen“) Absatz 4 SGB XI heißt es dazu: „Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.“

Es besteht zwar kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss, jedoch werden Zuschüsse meistens gewährt, wenn mindestens Pflegestufe 1 und ein ärztliches Attest vorliegen. Es kann auch sinnvoll sein, einen Termin mit einem Gutachter vom medizinischen Dienst auszumachen, damit dieser sich ein Bild von der Wohnsituation machen kann. Mindestens 10% der Kosten sind von Ihnen selbst zu übernehmen, solange diese Selbstbeteiligung nicht mehr als die Hälfte Ihres monatlichen Einkommens ausmacht.