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Elektrorollstuhl Krankenkasse

Ein Elektrorollstuhl hat seinen Preis, doch gehört er für Menschen mit einer stark ausgeprägten Behinderung zu den Grundbedürfnissen im Leben. Er sorgt für ein Stück Mobilität und lässt Sie wieder am sozialen Leben teilnehmen. Mit dem Elektrorollstuhl können Sie sich weitgehend ohne fremde Hilfe in der Wohnung und außerhalb der Wohnung bewegen. Ein Elektrorollstuhl hat seinen Preis, doch müssen Sie nicht immer die hohen Kosten dafür tragen. Die Krankenkasse kann die Kosten dafür ganz oder teilweise übernehmen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse – das ist wichtig

Leiden Sie an einer starken Gehbehinderung, die vielleicht noch mit einer Behinderung der Hände und Arme einhergeht, dann können Sie von Ihrer Krankenkasse einen Elektrorollstuhl erhalten. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, ob Sie Anspruch auf einen Elektrorollstuhl haben. Der Arzt kann Ihnen, wenn Sie sich nicht mehr ausreichend bewegen können und wenn Gehhilfen oder ein Elektroscooter nicht für Sie in Frage kommt, einen Elektrorollstuhl verordnen. Er muss begründen, dass Ihnen nur ein Elektrorollstuhl wieder ein Stück Mobilität geben kann. Das Rezept Ihres Arztes reichen Sie bei der Krankenkasse ein, damit sie die Kosten für den Elektrorollstuhl ganz oder teilweise übernehmen kann.


Kosten für Sonderanfertigung

Nicht immer reicht ein herkömmlicher Elektrorollstuhl für den Grad Ihrer Behinderung aus. Oft sind Sonderanfertigungen erforderlich, beispielsweise dann, wenn Sie mit Ihren Armen und Händen in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind. In diesem Fall ist eine Sonderanfertigung erforderlich, das heißt, dass der Rollstuhl nur mit einer Hand oder per Sprachkommandos gesteuert werden kann. Der Arzt kann Ihnen einen solchen Rollstuhl verordnen und seine Entscheidung begründen. Damit die Krankenkasse eine derartige Sonderanfertigung genehmigt, verlangt sie zum Teil das Gutachten eines zweiten Arztes. Der Rollstuhl kann eigens für Sie angefertigt werden, doch kann auch ein vorhandener Rollstuhl umgebaut und auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Die Krankenkasse kann die Kosten für solche Sonderanfertigungen ganz oder teilweise übernehmen.

Kostenübernahme für Wartung und Pflege

Hat die Krankenkasse die Kosten für den Elektrorollstuhl übernommen, so kann sie die Kosten für die Wartung und Pflege ganz oder teilweise übernehmen. Wichtig ist vor allem die regelmäßige Wartung, damit Sie immer sicher unterwegs sind. Die Krankenkasse kann die Kosten übernehmen, wenn Sie dafür die Belege einreichen. Auch Reparaturkosten können von der Krankenkasse übernommen werden.